§ 1 Geltungsbereich

  1. (1)  Diese Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über die Überlassung der Restaurantflächen zwischen der gut salzig UG (nachfolgend: „GS“) und einem Kunden/Besteller (nachfolgend: „Kunde“) für gebuchte Veranstaltungen, Feierlichkeiten, Bankette, Ausstellungen oder Treffen von geschlossenen Gesellschaften (nachfolgend: „Veranstaltung“) und die dazugehörige Bewirtung der entsprechenden Teilnehmer.
  2. (2)  Der Geltungsbereich erstreckt sich auch auf alle künftigen Geschäftsbeziehungen zum Kunden.
  3. (3)  Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich zwischen den Parteien schriftlich vereinbart wurde.
  4. (4)  Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten gegenüber Verbrauchern und gegenüber Unternehmern, soweit in den jeweiligen Klauseln keine ausdrückliche Unterscheidung vorgenommen wird.

§ 2 Anmeldung, Vertragsschluss, Vertragspartner

  1. (1)  Der Kunde kann die Buchung telefonisch, persönlich oder per Email beantragen. Der Vertrag kommt erst durch ausdrückliche Annahme des Kundenantrags durch die GS per Email oder schriftlich zustande.
  2. (2)  Ist der Kunde nicht Veranstalter der gebuchten Veranstaltung oder setzt er hierfür gewerbliche Veranstalter, Vermittler oder Organisatoren ein, so haften die eingebundenen Veranstalter, Organisatoren, Vermittler und der Kunde gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag.

§ 3 Zahlungsbedingungen; Vorschuss; Preisanpassung

  1. (1)  Die GS verpflichtet sich, die vom Kunden bestellten und von der GS zugesicherten Leistungen zu erbringen.
  2. (2)  Die vereinbarten Preise für die Veranstaltung verstehen sich, soweit nicht anders ausgewiesen, inklusive der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer (Bruttopreis).
  3. (3)  Mit Vertragsschluss ist von dem Kunden auf Anforderung und auf Rechnung durch die GS ein Vorschuss in Höhe von 50% des vereinbarten Veranstaltungspreises binnen 14 Tagen zu leisten, soweit zwischen den Parteien nichts anderes in Textform vereinbart wurde.
  4. (4)  Liegen zwischen dem Vertragsschluss und der geplanten Veranstaltung ein Zeitraum von mehr als 5 Monaten, so ist die GS berechtigt, bei in diesem Zeitraum unvorhersehbaren eingetretenen Kostensteigerungen durch z.B. erhöhte Energiekosten, Lebensmittel- oder Getränkekosten, diese Mehrkosten mit bis zu 5% auf den vereinbarten Veranstaltungspreis umzulegen.
  5. (5)  Rechnungen der GS sind binnen zwei Wochen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar, soweit kein abweichendes Fälligkeitsdatum in der Rechnung genannt wird.

§ 4 Veranstaltungsbedingungen; Übertragung; Öffnungszeit; Verhaltenscodex

  1. (1)  Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume oder die Übertragung der Veranstaltung auf einen Dritten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der GS. § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB findet bei gewerblichen Kunden keine Anwendung.
  2. (2)  Der Austausch des Veranstaltungszwecks bedarf der schriftlichen Zustimmung der GS.
  3. (3)  Die Höchstöffnungszeit der GS geht bis 23:59 Uhr. Der Kunde ist verpflichtet, dieVeranstaltung bis zur Höchstöffnungszeit des Veranstaltungstags zu beenden.
  4. (4)  Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen.Ausnahmen bedürfen einer Zustimmung der GS in Textform.
  5. (5)  Der Kunde darf technische, elektrische oder sonstige Einrichtungen zur Veranstaltunggrundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer Zustimmung der GS in Textform.
  6. (6)  Sofern der Kunde Unternehmer ist, haftet er für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, diedurch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinemBereich oder ihn selbst verursacht werden.
  7. (7)  Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass den Anordnungen der GS oder seinenErfüllungsgehilfen durch die Veranstaltungsteilnehmer Folge geleistet wird.

§ 5 Sonderleistungen

  1. (1)  Soweit der Kunde eine Beauftragung von Dritten (z.B. DJ; Interpreten; Künstler) wünscht, erfolgt dieses in seinem Namen und Auftrag. Er hat sämtliche Gagen, Gebühren, einschließlich u.a. GEMA-Gebühren, etwaig anfallende Steuern und Abgaben, wie z.B. Künstlersozialabgaben, zu tragen und haftet hierfür vollumfänglich. Dem Kunden obliegt die Auswahl und Überwachung der Auftragsausführung.
  2. (2)  Die vom Kunden gewünschte Umgestaltung der Veranstaltungsräume und die dafür erforderliche Dekoration ist durch den Kunden zu tragen und wird, soweit diese nicht im ursprünglichen Angebot erfasst wurde, gesondert gegenüber dem Kunden abgerechnet.
  3. (3)  Soweit der Kunde eine Anpassung der Höchstöffnungszeit über den in §4 Abs. 3 der AGB benannten Zeitraum wünscht, so ist dies per gesonderter Vereinbarung gegen Aufpreis bis zu einer Höchstzeit bis 2:00 Uhr möglich.

§ 6 Rücktritt/Stornierung durch den Kunden

  1. (1)  Soweit zwischen den Parteien ein Zeitraum für eine kostenfreie Stornierung der Veranstaltung in Textform vereinbart wurde, kann der Kunde innerhalb dieses vereinbarten Zeitraumes vom Vertrag zurücktreten und er erhält etwaige geleistete Vorschüsse zurück.
  2. (2)  Erfolgt der Rücktritt vom Vertrag außerhalb eines vereinbarten Zeitfensters zur kostenfreien Stornierung, so ist die GS berechtigt, gegenüber dem Kunden den vereinbarten Gesamtpreis anteilig oder ganz einzufordern, soweit eine vergleichbare Weitervermietung scheitert. Die anteilige Forderungshöhe bestimmt sich anhand der folgenden Zeitfenster für den Rücktritt:

  • –  Tritt der Kunde bis zu 14 Wochen vor dem geplanten Veranstaltungstermin zurück, so ist der Rücktritt kostenfrei.
  • –  Tritt der Kunde weniger als 14 Wochen und bis zu 12 Wochen vor dem geplanten Veranstaltungstermin zurück, so hat er 50% des ursprünglich vereinbarten Gesamtpreises zu zahlen.
  • –  Tritt der Kunde weniger als 12 Wochen und bis zu 2 Wochen vor dem geplanten Veranstaltungstermin zurück, so hat er 80% des ursprünglich vereinbarten Gesamtpreises zu zahlen.
  • –  Tritt der Kunde innerhalb von weniger als 2 Wochen vor dem geplanten Veranstaltungstermin zurück, so hat er 100% des ursprünglich vereinbarten Gesamtpreises zu zahlen.
  1. (3)  Der Rücktritt ist in Textform zu erklären. Für die Rechtzeitigkeit des Rücktritts ist der Eingang der Erklärung beim Erklärungsempfänger maßgeblich.
  2. (4)  Das beiderseitige Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 7 Rücktritt durch die GS

  1. (1)  Die GS behält sich vor, von der Veranstaltung zurückzutreten, soweit Gründe vorliegen, die die GS nicht zu vertreten hat. Hierzu gehört beispielsweise die Absage von mehr als 20% der gemeldeten Veranstaltungsteilnehmer, die Nichtzahlung des Veranstaltungsvorschusses, Verstöße gegen § 4 der AGB, der außerplanmäßige Ausfall von mehr als 50% des Personals, behördliche Verbotsanordnungen der Veranstaltung oder des Geschäftsbetriebs oder Gründe der höheren Gewalt.
  2. (2)  Im Fall des Rücktritts aus den Gründen § 6 (1), wird die GS etwaige Vorschüsse des Kunden zurückzahlen.

§ 8 Haftung

  1. (1)  Die GS haftet für entstehende Schäden lediglich, soweit diese auf einer Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten von der GS, deren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wird eine wesentliche Vertragspflicht leicht fahrlässig verletzt, so ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt. Eine wesentliche Vertragspflicht ist bei Verpflichtungen gegeben, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst möglich macht oder auf deren Einhaltung der Kunde vertraut hat und vertrauen durfte.
  2. (2)  Eine darüberhinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen bleibt unberührt. Dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

§ 9 Erfüllungsort

(1) Für sämtliche Ansprüche aus dem Vertrag ist der Erfüllungsort der geplante Veranstaltungsort.

§ 10 Gerichtsstand

  1. (1)  Für alle vertraglichen Beziehungen zwischen den Parteien gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. (2)  Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz der GS, wenn ein Vertragspartner Kaufmann im Sinne des HGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtlichen Sondervermögens ist. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.

§ 11 Schlussbestimmungen; Textform

  1. (1)  Zwischen den Parteien sind der getroffene Vertrag und die hiesigen allgemeinen Geschäftsbedingungen maßgeblich. Etwaige anderweitige Zusagen oder Abreden bedürfen der Textform.
  2. (2)  Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, nichtig sein oder nichtig werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. An- stelle der unwirksamen/nichtigen Bestimmung werden die Parteien eine solche Bestimmung treffen, die dem mit der unwirksamen/nichtigen Bestimmung beabsichtigten Zweck am nächsten kommt. Dies gilt auch für die Ausfüllung eventueller Vertragslücken.Stand: 31.03.2023